Kälte- und Wärmepumpenanlagen

IKET, das Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, bietet umfassendes Wissen über viele verschiedene Rechtsbereiche.

Kälte-, Klima- und Energietechnik sind aus unserer Zeit nicht mehr wegzudenken. Doch gerade wegen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wird die Unmenge von Richtlinien und Vorschriften, deren Zahl sich laufend erhöht, auch für Fachleute immer schwieriger zu durchschauen. Gleichzeitig ist Sicherheit um jeden Preis oft zu teuer und auch nicht gefordert.

Von diesen Vorschriften darf abgewichen werden, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Art und Weise gewährleistet ist.

Dieser Passus steht so oder ähnlich in fast allen Richtlinien und Verordnungen. Genutzt wird er allerdings selten, weil Verantwortliche mit anderen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit nicht ausreichend genug vertraut sind. Hier setzen wir an und finden Lösungen, die dem gesunden Menschenverstand entsprechen.

Im Bereich der Kälteanlagen bieten wir in jeder Projektphase unsere Leistungen an:

  • Sicherheitstechnische Planungsprüfung gemäß kältetechnischem Regelwerk
  • Prüfungen gemäß
    • 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • § 15 und 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)*
    • Wasserhaushaltsgesetz und § 46 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG und AwSV)
    • Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV)
  • Gerichtsgutachten

Kontaktieren Sie uns!

*Diese Leistung wird im Namen der GTÜ-Anlagensicherheit GmbH Stuttgart durchgeführt

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