Mechanische Lüftungsanlagen werden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben (Verordnungen, Arbeitsschutz, EnEV etc.) und aus Komfortgründen in Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie in Gebäuden mit Sondernutzung (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Industriebauten) installiert. Auch die Bedeutung von mechanischen und natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nimmt einen hohen Stellenwert hinsichtlich des Personen- und Sachschutzes ein. Unsere Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt sowie nach Landesbaurecht anerkannt) unterstützen Sie kompetent bereits in der Planungsphase und übernehmen für Sie die Sachverständigenabnahmen nach Baurecht und Werkvertragsrecht.
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